Willkommen

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

 

willkommen auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Lydia Freimann.

Persönliche und umfassende Betreuung, eine hohe Zufriedenheit meiner Mandantschaft sowie eine kompetente und zügige Sachbearbeitung stehen bei mir im Vordergrund.

Mein Ziel ist es, die Mandanten rechtzeitig und umfänglich zu beraten. Hierdurch können gerichtliche Auseinandersetzungen teilweise vermieden werden. Denn häufig sind Gerichtsverfahren nicht nur mit Kosten sondern auch mit zeitlichem und emotionalem Aufwand verbunden. Bei entsprechenden Erfordernissen werden die Ansprüche meiner Mandanten jedoch mit aller Konsequenz gerichtlich geltend gemacht. Andererseits erachte ich es auch als Aufgabe, meine Mandanten in einem gegen sie gerichteten Rechtsverfahren durch gestalterische Möglichkeiten so zu vertreten, dass das Schadenspotential minimiert wird.

 

 

Ich bin überwiegend in der Rechtsberatung sowie in der Vertretung bei streitigen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts tätig.


Kompetenzen

Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit bilden das

Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht / Miet- und Wohnungseigentumsrecht / Familienrecht / Verkehrsrecht / Versicherungsrecht / Schadensrecht / Strafrecht / Arbeitsrecht / Erbrecht 

 

Verkehrsrecht

Die besondere Kompetenz meiner Kanzlei in Fragen des Verkehrsrechts wird durch den Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Verkehrsrecht) belegt. Hierbei betreue ich Sie umfassend bei folgenden Problemen:

- Allgemeines Verkehrsrecht (Gewährleistungsrecht beim PKW-Kauf, Leasingverträge

- Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten

- Verkehrsverwaltungsrecht – Führerscheinfragen (MPU, Führerscheinentzug)

- Unfall- und Schadenregulierung

- Versicherungsrecht (Haftpflicht- und Kaskoverträge)

- Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Alkohol- und Drogendelikte)

 

Nahezu jeder Verkehrsteilnehmer wird irgendwann mit Problemen des Verkehrsrechts konfrontiert. Die anwaltliche Tätigkeit kann hierbei die Regulierung eines Unfallschadens, die Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten oder Problemsachverhalten mit der Fahrerlaubnis, mit PKW-Kauf und/oder Leasingverträgen, im Verkehrsverwaltungsrecht oder im Verkehrsstrafrecht beinhalten. Nachfolgend sollen kurz zwei Teilgebiete des Verkehrsrechts angeführt werden, bei denen eine fachanwaltliche Vertretung empfehlenswert erscheint.

 

Ordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafrecht

Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen im Straßenverkehr werden u.a. durch das Ordnungswidrigkeitsrecht und das Verkehrsstrafrecht geregelt. Neben Verwarn- und Bußgeldern können Verfehlungen auch mit Punkteeinträgen in das Zentralregister sowie einem Führerscheinentzug geahndet werden. Um rechtliche Möglichkeiten der anwaltlichen Einflussnahme offen zu halten, sollten zunächst keine freiwilligen Angaben zur Sache gemacht werden. In einer entsprechenden Beratung kann das Problem in Ruhe analysiert, Akteneinsicht angefordert und das weitere Vorgehen gemeinsam geplant werden. Selbst bei vermeintlich klaren Rechtsverstößen kann dem Betroffenen unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles geholfen und teilweise ein Fahrverbot vermieden werden. Grundlegend wichtig ist dafür aber die richtige Gestaltung und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung.

 

Recht nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung empfehlenswert, um tatsächlich alle Schäden zu geltend zu machen (z. B. Fahrzeugschäden, Ausfallschäden, Reparatur- und Gutachterkosten, Erwerbsschäden, Schmerzensgeldansprüche, Haushalts-führungsschäden, Unkostenpauschalen und Unterhaltsschäden, Versicherungsbeitragsschäden). So bald geklärt ist, dass ein Unfallbeteiligter dem Grunde nach für den entstandenen Schaden nicht haftet, ist die anwaltliche Vertretung für ihn in diesem Umfang nicht mit Gebühren verbunden. Diese Kosten trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne fachkundige anwaltliche Hilfe erscheint es fraglich, ob diese Versicherung den Geschädigten umfassend über die abrechenbaren Schadenspositionen informiert und den Schaden entsprechend reguliert.


KONTAKT

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Rechtsanwältin Lydia Freimann

 

Kornmarkt 1

06526 Sangerhausen

 

Telefon: 03464 / 279719

Fax: 03464 / 279733

 

Email: recht@kanzlei-freimann.de

 

 

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